Behandlungskosten

 

Für die Berechnung der Behandlungskosten orientiere ich mich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

 

Ersttermin: ca. 90-120 min. (incl. ausführliche Anamnese, Zungen- und Pulsdiagnose, Erstbehandlung, individuelle Arznei und Ernährungstipps)

Folgetermine: ca. 30-60 min.   

 

Für Schüler, Studenten und Geringverdiener sind individuelle Lösungen möglich.

Die Kosten für Heilpraktikerleistungen werden von allen gängigen Heilpraktikerzusatzversicherungen und den privaten Krankenversicherungen übernommen. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen wenden sich zur Abklärung einer möglichen Kostenübernahme bitte an ihre zuständige Kasse.

Die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen können als besondere Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht wahrgenommene Termine, die nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagt wurden, in Rechnung stellen muss.

 


Stand: 1. Januar 2020